Wir sind da um Ihnen zu helfen und stehen Ihnen in jeder Lebenslage zur Seite.
WIR BIETEN IHNEN SICHERHEIT FÜR BETREUTE PERSONEN & FAMILIENANGEHÖRIGE
PFLEGEBERATUNG NACH PARAGRAPH 37 SGB XI
Einen Beratungsbesuch müssen alle pflegebedürftigen Personen durchführen lassen, die einen Pflegegrad haben und keine pflegerische Leistung von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 1 Beratungsbesuch freiwillig
Pflegegrad 2/3 Beratungsbesuch halbjährlich
Pflegegrad 4/5 Beratungsbesuch vierteljährlich
ENTLASTUNGS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN
Mit unserer Betreuung und Unterstützung, fühlen sie sich wieder sicher in ihrem Alltag, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
REGELMÄSSIGE PFLEGEBERATUNG
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir, ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite.
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI muss der Beratungsbesuch in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich erfolgen.


