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PFLEGEBERATUNG NACH PARAGRAPH 37 SGB XI

Einen Beratungsbesuch müssen alle pflegebedürftigen Personen durchführen lassen, die einen Pflegegrad haben und keine pflegerische Leistung von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 1 Beratungsbesuch freiwillig
Pflegegrad 2/3 Beratungsbesuch halbjährlich
Pflegegrad 4/5 Beratungsbesuch vierteljährlich

ZIELE DER BERATUNGSBESUCHE

+ die Sicherstellung der häuslichen Pflege
+ regelmäßige Hilfestellung/Beratung
+ Unterstützung der pflegenden Person

QUALITÄT DER BERATUNG

Die Beratungen werden immer von der gleichen Pflegefachkraft geführt. Alle Beratungseinsätze finden im häuslichen Umfeld statt.
Um eine gute Beurteilung der Pflegesituation zu erhalten, ist die Anwesenheit der Betreuungsperson gewünscht.

Mit Genehmigung der zu pflegenden Person, schauen wir uns die Wohnung an. Hierbei wird festgestellt, ob vorhandene Hilfsmittel ausreichen oder weitere benötigt werden. (Z. B. eine bauliche Anpassung oder Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich.)

Durchführung und Ergebnis des Beratungsbesuches werden auf einem Nachweisformular dokumentiert und mit der Einwilligung des Kunden an die jeweilige Pflegekasse weitergeleitet.

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